Themen zur Tierernährung
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Mastbetriebe mit Rein-Raus-Verfahren des Gesamtbetriebes bekommen in der Regel ihre Tiere aus einer Sauenanlage oder einem Babyferkelaufzuchtbetrieb. Wenn die Tiere aus mehreren Herkünften stammen, wird der Gesundheitsstatus der Herkunftsbetriebe berücksichtigt (besonders gleicher App- und PRRS-Status). Mischen von Ferkeln ist gesundheitlich unbedenklicher bei Babyferkeln als bei Läufern von 30 kg.

3. Organisation der Beratung

Dänemark verfügt auf dem Schweinesektor über ein gut funktionierendes Beratungsystem für die Landwirte (Tab.7). Dieses wird von den Landwirten stark in Anspruch genommen, obwohl die Leistungen kostenpflichtig sind.

Tab. 7: Schwerpunkte des dänischen Beratungssystemes
a) Landwirtschaftliche Beratung durch
  • Spezialisten aus landwirtschaftlichem Vereinen und Organisationen, z.B. Schweinespezialberatung Jütland-Süd
  • Spezialisten aus selbständigen Beratungsfirmen
  • Firmenberatung (Futter, Stallbau usw.)
    Generell hat Firmenberatung keine bedeutende Rolle, während die unabhängige Beratung sehr gefragt ist

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b) Veterinäre Beratung

  • Beratungsvertrag mit Tierarzt
    Medikamente nach Rezept in der Apotheke erhältlich
  • Tierbehandlungen durch die Landwirte bzw. Tierpfleger in Abstimmung mit dem Tierarzt
  • Zentrale EDV-Erfassung zur genauen Kenntnis der Antibiotikaanwendung:
    Daten pro
    - Betrieb
    - Tierarzt
    - Medikament
    - Indikation
  • Dadurch wird die Möglichkeit zur gezielten, verschärften und individuellen Kontrolle durch die Veterinärbehörden gegeben


4. Ausgewählte Informationen zur tierärztlichen Beratung:

Der Tierarzt ist in Dänemark ausschließlich Berater, der im Monat mindestens einen Betriebsbesuch durchführt. Dabei wird in der Regel ein umfassender Betriebsdurchgang gemeinsam mit dem Landwirt durchgeführt, wobei eine klinische Kontrolle des Gesundheitsstatus durch visuelle Beobachtung, evtl. Probenentnahme und Obduktionen vor Ort (dies ist im Gegensatz zur Situation in Deutschland gestattet) erfolgt. Im Ergebnis wird das weitere Vorgehen hinsichtlich der prophylaktischen und kurativen Maßnahmen festgelegt, die der Landwirt / Stallpersonal selbst durchführt. Dazu gehören auch Managementmaßnahmen und andere Empfehlungen. Der Tierarzt erhält für seine Beratungstätigkeit ein Honorar in Abhängigkeit vom Zeitaufwand (übliche Stundensätze 150 - 160 EUR/Beratungsstunde). Der Tierarzt verschreibt für benötigte Medikamente Rezepte, für die er keine zusätzlichen Umsatzprämien erhält.

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