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Mastbetriebe mit Rein-Raus-Verfahren des Gesamtbetriebes bekommen
in der Regel ihre Tiere aus einer Sauenanlage oder einem Babyferkelaufzuchtbetrieb.
Wenn die Tiere aus mehreren Herkünften stammen, wird der Gesundheitsstatus
der Herkunftsbetriebe berücksichtigt (besonders gleicher App- und
PRRS-Status). Mischen von Ferkeln ist gesundheitlich unbedenklicher
bei Babyferkeln als bei Läufern von 30 kg.
3. Organisation der Beratung
Dänemark verfügt auf dem Schweinesektor über ein gut
funktionierendes Beratungsystem für die Landwirte (Tab.7). Dieses
wird von den Landwirten stark in Anspruch genommen, obwohl die Leistungen
kostenpflichtig sind.
Tab. 7: Schwerpunkte des dänischen Beratungssystemes
a) Landwirtschaftliche Beratung durch
- Spezialisten aus landwirtschaftlichem Vereinen
und Organisationen, z.B. Schweinespezialberatung Jütland-Süd
- Spezialisten aus selbständigen Beratungsfirmen
- Firmenberatung (Futter, Stallbau usw.)
Generell hat Firmenberatung keine bedeutende Rolle, während
die unabhängige Beratung sehr gefragt ist
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b) Veterinäre
Beratung
- Beratungsvertrag mit Tierarzt
Medikamente nach Rezept in der Apotheke erhältlich
- Tierbehandlungen durch die Landwirte bzw. Tierpfleger
in Abstimmung mit dem Tierarzt
- Zentrale EDV-Erfassung zur genauen Kenntnis
der Antibiotikaanwendung:
Daten pro
- Betrieb
- Tierarzt
- Medikament
- Indikation
- Dadurch
wird die Möglichkeit zur gezielten, verschärften und
individuellen Kontrolle durch die Veterinärbehörden
gegeben
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4. Ausgewählte
Informationen zur tierärztlichen Beratung:
Der Tierarzt ist
in Dänemark ausschließlich Berater, der im Monat mindestens
einen Betriebsbesuch durchführt. Dabei wird in der Regel ein umfassender
Betriebsdurchgang gemeinsam mit dem Landwirt durchgeführt, wobei
eine klinische Kontrolle des Gesundheitsstatus durch visuelle Beobachtung,
evtl. Probenentnahme und Obduktionen vor Ort (dies ist im Gegensatz
zur Situation in Deutschland gestattet) erfolgt. Im Ergebnis wird das
weitere Vorgehen hinsichtlich der prophylaktischen und kurativen Maßnahmen
festgelegt, die der Landwirt / Stallpersonal selbst durchführt.
Dazu gehören auch Managementmaßnahmen und andere Empfehlungen.
Der Tierarzt erhält für seine Beratungstätigkeit ein
Honorar in Abhängigkeit vom Zeitaufwand (übliche Stundensätze
150 - 160 EUR/Beratungsstunde). Der Tierarzt verschreibt für benötigte
Medikamente Rezepte, für die er keine zusätzlichen Umsatzprämien
erhält.
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