- Ab 1.
Januar 2006 ist die Anbindehaltung von Sauen und Jungsauen verboten.
Sauen und Jungsauen sind ab der fünften Woche nach dem
Decken bis zum Beginn der letzten Woche vor dem voraussichtlichen
Abferkeltermin in Gruppen zu halten. Die Seiten der Bucht, in
der die Gruppe gehalten wird, müssen mehr als 2,8 m lang
sein. Bei weniger als sechs Tieren in Gruppenhaltung muss die
Bucht mehr als 2,4 m lang sein. Sauen und Jungsauen in Betrieben
mit weniger als 10 Sauen können in dem oben genannten Zeitraum
einzeln gehalten werden, sofern sie sich in der Bucht ungehindert
umdrehen können.
Mit der vorliegenden EU-Richtlinie wurden fachlich problematische
Forderungen nach einem Beginn der Gruppenhaltung ab der 4. Woche
(1. Entwurf) bzw. ab der 2. Woche (2. Entwurf) "entschärft".
Das Verbot der Anbindehaltung ist wegen der Verletzungsgefahr
der Tiere begründet.
In Niedersachsen wird die Gruppenhaltung der Sauen ab zweitem
Monat nach der erfolgreichen Belegung bis eine Woche vor dem
Abferkeltermin bereits jetzt gefordert, wobei Sauen nach dem
Absetzen der Ferkel täglich freie Bewegung zu ermöglichen
ist (??!!).
Das bedeutet:
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Vorhandensein von Selbstfang-Besamungsständen (??)
- z.B. Hörmann-Bucht (?) - ein sehr teures und wenig
funktionstüchtiges System |
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erhebliche Laufflächen zwischen den Besamungsständen |
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hoher Dokumentationsaufwand, da Sauen ständig in
einem anderen Stand stehen |
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starke Unruhe bei Gruppenhaltung durch rauschende Sauen. |
- Sauen und
Jungsauen müssen ständig Zugang zu Beschäftigungsmaterial
haben.
- Sauen und
Jungsauen in Gruppenhaltung sind nach einem System zu füttern,
das gewährleistet, dass jedes einzelne Tier ausreichend
fressen kann, selbst wenn Futterrivalen anwesend sind.
- Um ihren
Hunger und ihr Kaubedürfnis stillen zu können, müssen
alle tragenden Sauen genügend Grundfutter bzw. Futter mit
hohem Rohfaseranteil sowie Kraftfutter erhalten (Problem: mögliche
Mykotoxinbelastung des Futters mit Auswirkungen auf die Leistungen
der Tiere - s.u.).
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