Themen zur Tierernährung
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  • Ab 1. Januar 2006 ist die Anbindehaltung von Sauen und Jungsauen verboten. Sauen und Jungsauen sind ab der fünften Woche nach dem Decken bis zum Beginn der letzten Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in Gruppen zu halten. Die Seiten der Bucht, in der die Gruppe gehalten wird, müssen mehr als 2,8 m lang sein. Bei weniger als sechs Tieren in Gruppenhaltung muss die Bucht mehr als 2,4 m lang sein. Sauen und Jungsauen in Betrieben mit weniger als 10 Sauen können in dem oben genannten Zeitraum einzeln gehalten werden, sofern sie sich in der Bucht ungehindert umdrehen können.
    Mit der vorliegenden EU-Richtlinie wurden fachlich problematische Forderungen nach einem Beginn der Gruppenhaltung ab der 4. Woche (1. Entwurf) bzw. ab der 2. Woche (2. Entwurf) "entschärft". Das Verbot der Anbindehaltung ist wegen der Verletzungsgefahr der Tiere begründet.
    In Niedersachsen wird die Gruppenhaltung der Sauen ab zweitem Monat nach der erfolgreichen Belegung bis eine Woche vor dem Abferkeltermin bereits jetzt gefordert, wobei Sauen nach dem Absetzen der Ferkel täglich freie Bewegung zu ermöglichen ist (??!!).


    Das bedeutet:
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    Vorhandensein von Selbstfang-Besamungsständen (??) - z.B. Hörmann-Bucht (?) - ein sehr teures und wenig funktionstüchtiges System
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    erhebliche Laufflächen zwischen den Besamungsständen
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    hoher Dokumentationsaufwand, da Sauen ständig in einem anderen Stand stehen
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    starke Unruhe bei Gruppenhaltung durch rauschende Sauen.
  • Sauen und Jungsauen müssen ständig Zugang zu Beschäftigungsmaterial haben.
  • Sauen und Jungsauen in Gruppenhaltung sind nach einem System zu füttern, das gewährleistet, dass jedes einzelne Tier ausreichend fressen kann, selbst wenn Futterrivalen anwesend sind.
  • Um ihren Hunger und ihr Kaubedürfnis stillen zu können, müssen alle tragenden Sauen genügend Grundfutter bzw. Futter mit hohem Rohfaseranteil sowie Kraftfutter erhalten (Problem: mögliche Mykotoxinbelastung des Futters mit Auswirkungen auf die Leistungen der Tiere - s.u.).
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