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Tabelle 6:
Leistungen von ad libitum bzw. rationiert gefütterten Sauen
in der Zusammenfassung von drei Betrieben
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ad
libitum
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rationiert
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| Anzahl
Sauen |
180
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208
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| Tägliche
Zunahmen (g) |
552
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610
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| Variationskoeffizient
für tägl. Zunahmen (%) |
31
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56
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| Anzahl
tot geborener Ferkel je Wurf |
1,16
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1,66
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| Anzahl
Mumien je Wurf |
0,17
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0,34
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Neben den
Feldpilzen und deren Toxinen (z.B. Zearalenon und Deoxynivalenol
DON) können die Toxine von Lagerpilzen (z.B. Ochratoxin A)
die Situation verschlimmern. Während die Feldtoxine bereits
vor der Ernte gebildet werden und durch eine Reihe von Faktoren,
wie Klima, Sorte, Vorfrucht, pfluglose Bodenbearbeitung, beeinflusst
werden, vermehren sich die Lagerpilze bei nicht sachgerechter
Lager (z.B. zu feucht, keine Konservierungsmittel).
Problematisch
sind die höheren Konzentrationen auf den Schalen der Getreidekörner,
so dass diese Rohfaserprodukte (z.B. Kleie, auch Stroh) kontaminiert
sein können. Vor der Verfütterung an Tiere empfiehlt
sich also dringend eine Untersuchung auf Toxine, die in verschiedenen
LUFA's bzw. in spezialisierten Labors durchgeführt werden
kann. Die Preise dafür liegen - in Abhängigkeit von
der verwendeten Methode - zwischen 30 und 130 DM je Probe.
In neueren
Untersuchungen wird auf eine mögliche Beeinflussung der Immun-
und Abwehrreaktionen der Schweine durch Mykotoxine hingewiesen.
Das würde erklären, dass in Herden mit suboptimalem
Immunstatus, wie z.B. bei PRRS, offensichtlich bereits Mykotoxinkonzentrationen
unter 50 g/kg Zearalenon und unter 500 g/kg DON zur Beeinflussung
der Fruchtbarkeitsleistung und/oder der Futteraufnahme/Futterverwertung
führen können. Eine Übersicht über mögliche
Auswirkungen verschiedener Mykotoxine in unterschiedlichen Konzentrationen
wird in Tab. 7 gegeben.
Um den Beschäftigungsbedarf
der Tiere zu befriedigen (Schweine sind "Erkundungstiere"),
sollte gesundheitlich unbedenkliches Beschäftigungsmaterial
angeboten werden, wie Spielketten mit befestigten Holzteilen,
Scheuerbäume, Bälle, einfache Ketten o.ä. Auch
die Beschäftigung der Tiere mit der Futterdarbietungstechnik
(z.B. Brei- oder Rohrbreiautomaten) wird zukünftig vom Gesetzgeber
voraussichtlich akzeptiert werden.
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