Themen zur Tierernährung
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Tabelle 6: Leistungen von ad libitum bzw. rationiert gefütterten Sauen in der Zusammenfassung von drei Betrieben

ad libitum
rationiert
Anzahl Sauen
180
208
Tägliche Zunahmen (g)
552
610
Variationskoeffizient für tägl. Zunahmen (%)
31
56
Anzahl tot geborener Ferkel je Wurf
1,16
1,66
Anzahl Mumien je Wurf
0,17
0,34

Neben den Feldpilzen und deren Toxinen (z.B. Zearalenon und Deoxynivalenol DON) können die Toxine von Lagerpilzen (z.B. Ochratoxin A) die Situation verschlimmern. Während die Feldtoxine bereits vor der Ernte gebildet werden und durch eine Reihe von Faktoren, wie Klima, Sorte, Vorfrucht, pfluglose Bodenbearbeitung, beeinflusst werden, vermehren sich die Lagerpilze bei nicht sachgerechter Lager (z.B. zu feucht, keine Konservierungsmittel).

Problematisch sind die höheren Konzentrationen auf den Schalen der Getreidekörner, so dass diese Rohfaserprodukte (z.B. Kleie, auch Stroh) kontaminiert sein können. Vor der Verfütterung an Tiere empfiehlt sich also dringend eine Untersuchung auf Toxine, die in verschiedenen LUFA's bzw. in spezialisierten Labors durchgeführt werden kann. Die Preise dafür liegen - in Abhängigkeit von der verwendeten Methode - zwischen 30 und 130 DM je Probe.

In neueren Untersuchungen wird auf eine mögliche Beeinflussung der Immun- und Abwehrreaktionen der Schweine durch Mykotoxine hingewiesen. Das würde erklären, dass in Herden mit suboptimalem Immunstatus, wie z.B. bei PRRS, offensichtlich bereits Mykotoxinkonzentrationen unter 50 g/kg Zearalenon und unter 500 g/kg DON zur Beeinflussung der Fruchtbarkeitsleistung und/oder der Futteraufnahme/Futterverwertung führen können. Eine Übersicht über mögliche Auswirkungen verschiedener Mykotoxine in unterschiedlichen Konzentrationen wird in Tab. 7 gegeben.

Um den Beschäftigungsbedarf der Tiere zu befriedigen (Schweine sind "Erkundungstiere"), sollte gesundheitlich unbedenkliches Beschäftigungsmaterial angeboten werden, wie Spielketten mit befestigten Holzteilen, Scheuerbäume, Bälle, einfache Ketten o.ä. Auch die Beschäftigung der Tiere mit der Futterdarbietungstechnik (z.B. Brei- oder Rohrbreiautomaten) wird zukünftig vom Gesetzgeber voraussichtlich akzeptiert werden.


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