Themen zur Tierernährung
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Neue Entwicklungen bei Haltungssystemen
für Schweine
- Gruppenhaltungssysteme für tragende Sauen -

Prof. Dr. Steffen Hoy
Institut für Tierzucht und Haustiergenetik
Justus-Liebig-Universität Gießen

Die novellierte EU-Richtlinie 91/630/EWG muss spätestens ab 01.01.2003 für alle neu gebauten oder umgebauten Betriebe und ab 01.01.2013 für alle Betriebe in nationales Recht umgesetzt sein. Es ist zu befürchten, dass die jetzige Bundesregierung keine 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie beabsichtigt, sondern die Bedingungen verschärfen möchte. Über die Konsequenzen für die Haltung der tragenden Sauen wird berichtet.

Forderungen der EU-Richtlinie
Die "Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/630/EWG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen", die im Juni 2001 verabschiedet wurde, beinhaltet folgende Vorgaben für die Haltung der tragenden Sauen:

  • Jeder gedeckten Jungsau und jeder Sau muss bei Gruppenhaltung insgesamt eine uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche von mindestens 1,64 m2 bzw. 2,25 m2 zur Verfügung stehen. Bei einer Gruppenhaltung von weniger als sechs Tieren ist die Bodenfläche um 10 % zu vergrößern. Bei einer Gruppenhaltung von 40 und mehr Tieren darf die Fläche um 10 % verringert werden.
  • Bodenflächen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
    Bei gedeckten Jungsauen und Sauen müssen mindestens 0,95 m2 (Jungsau) bzw. mindestens 1,3 m2 (Sauen) der o.g. Fläche planbefestigt sein oder in einer Weise ausgeführt sein, dass die Perforationen maximal 15 % dieser Fläche beanspruchen. Werden Betonspaltenböden in Gruppenhaltungen verwendet, darf die Spaltenweite bei gedeckten Jungsauen und Sauen 20 mm nicht überschreiten und muss die Auftrittsbreite bei gedeckten Jungsauen und Sauen mindestens 80 mm betragen.

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