Themen zur Tierernährung
13 / 14


Eine geringere Anzahl von Fressplätzen ist bei der Breifütterung vertretbar, da hierbei eine schnellere Futteraufnahme möglich ist als bei der Fütterung mit trockenem Futter, das von den Schweinen eingespeichelt werden muss. Bei der Abruffütterung sorgt eine entsprechende Gestaltung der Abrufstation dafür, dass übermäßige Auseinandersetzungen am Fressplatz vermieden werden. Außerdem müssen auch bei der Abruffütterung und der Fütterung mit Breifutterautomaten so viele Fressplätze vorhanden sein, daß jedes Schwein täglich Futter in ausreichender Menge aufnehmen kann (§ 10 Abs. 3) und dass keine vermeidbaren Gesundheitsschäden - hierzu zählen auch Verletzungen - entstehen (§ 2 Nr. 1).

Weiterhin wurden mit Wirkung vom 1.1.1996 nach § 10 Abs. 3 Satz 1 folgender Satz eingefügt: "Jedes über zwei Wochen alte Schwein muss jeder Zeit Zugang zu Wasser haben." Eine Beschränkung erfolgt in den §§ 4 Abs. 4 und 6 Abs. 3 zur Anwendung von Selbsttränken: "Bei Verwendung von Selbsttränken muss für jeweils höchstens 12 Schweine eine Tränkestelle vorhanden sein." Werden demnach mehr als 12 Schweine pro Breifutterautomaten gehalten, muss eine zusätzliche Tränke in der Bucht eingebaut sein.

Weitere Vorschriften zur Fütterung und Pflege ergeben sich unter Anwendung des § 10 Abs. 1 und 2: "Für die Fütterung und Pflege der Schweine müssen ausreichend viele Personen mit den hierfür notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten vorhan-den sein." "Es muss sichergestellt sein, dass eine für die Fütterung und Pflege verantwortliche Person das Befinden der Schweine mindestens einmal morgens und abends überprüft".

7.0 Gibt es geprüfte Technik ?
Schon seit Jahrzehnten werden von der DLG-Prüfstelle für Landtechnik sogenannte Gebrauchswert-Prüfungen durchgeführt. In zunehmendem Maße werden bei diesen Prüfungen auch die Belange des Tieres berücksichtigt. Zumeist werden die verschiedenen Techniken als Gruppe geprüft. Dies geschieht vorwiegend an bestimmten Lehr- und Versuchsanstalten sowie auf ausgewählten Praxisbetrieben. Doch zuvor legt eine unabhängige Prüfungskommission aus etwa 8 Personen den Prüfrahmen fest. Die Prüfung erfolgt meist über ein Jahr und länger. Ein wesentlicher Vorteil der DLG-Prüfung dürfte darin liegen, dass den Firmen Gelegenheit gegeben wird, aufgetretene Mängel zu beseitigen. Dies führt dazu, dass nach Abschluss der Prüfung nicht nur ein Prüfergebnis vorliegt, sondern in manchen Fällen die Technik zum Vorteil des Landwirts und der Tiere weiterentwickelt wurde (HESSE et al, 1998).

Während einer Gruppenprüfung von neun verschiedenen Brei- bzw. Rohr-Brei-Automaten verschiedener Hersteller zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Automaten. Beispielhaft seien hier ein paar Ergebnisse zusammengefasst: Betriebssicherheit und Haltbarkeit sind mit Ausnahme des AP-Swing bei allen Automaten gleich gut. Vorzüglich im Kriterium Handhabung sind die Automaten optiMäst 2, Blick-o-mat sowie Tube-o-mat.

Seiten: 9 10 11 12 13 14 weiter lesen...

Zurück