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Eine geringere Anzahl von Fressplätzen ist bei der Breifütterung vertretbar,
da hierbei eine schnellere Futteraufnahme möglich ist als bei der Fütterung
mit trockenem Futter, das von den Schweinen eingespeichelt werden muss.
Bei der Abruffütterung sorgt eine entsprechende Gestaltung der Abrufstation
dafür, dass übermäßige Auseinandersetzungen am Fressplatz vermieden
werden. Außerdem müssen auch bei der Abruffütterung und der Fütterung
mit Breifutterautomaten so viele Fressplätze vorhanden sein, daß jedes
Schwein täglich Futter in ausreichender Menge aufnehmen kann (§ 10 Abs.
3) und dass keine vermeidbaren Gesundheitsschäden - hierzu zählen auch
Verletzungen - entstehen (§ 2 Nr. 1).
Weiterhin wurden
mit Wirkung vom 1.1.1996 nach § 10 Abs. 3 Satz 1 folgender Satz eingefügt:
"Jedes über zwei Wochen alte Schwein muss jeder Zeit Zugang zu Wasser
haben." Eine Beschränkung erfolgt in den §§ 4 Abs. 4 und 6 Abs. 3 zur
Anwendung von Selbsttränken: "Bei Verwendung von Selbsttränken muss
für jeweils höchstens 12 Schweine eine Tränkestelle vorhanden sein."
Werden demnach mehr als 12 Schweine pro Breifutterautomaten gehalten,
muss eine zusätzliche Tränke in der Bucht eingebaut sein.
Weitere Vorschriften
zur Fütterung und Pflege ergeben sich unter Anwendung des § 10 Abs.
1 und 2: "Für die Fütterung und Pflege der Schweine müssen ausreichend
viele Personen mit den hierfür notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten
vorhan-den sein." "Es muss sichergestellt sein, dass eine für die Fütterung
und Pflege verantwortliche Person das Befinden der Schweine mindestens
einmal morgens und abends überprüft".
7.0 Gibt es geprüfte
Technik ?
Schon seit Jahrzehnten werden von der DLG-Prüfstelle für Landtechnik
sogenannte Gebrauchswert-Prüfungen durchgeführt. In zunehmendem Maße
werden bei diesen Prüfungen auch die Belange des Tieres berücksichtigt.
Zumeist werden die verschiedenen Techniken als Gruppe geprüft. Dies
geschieht vorwiegend an bestimmten Lehr- und Versuchsanstalten sowie
auf ausgewählten Praxisbetrieben. Doch zuvor legt eine unabhängige Prüfungskommission
aus etwa 8 Personen den Prüfrahmen fest. Die Prüfung erfolgt meist über
ein Jahr und länger. Ein wesentlicher Vorteil der DLG-Prüfung dürfte
darin liegen, dass den Firmen Gelegenheit gegeben wird, aufgetretene
Mängel zu beseitigen. Dies führt dazu, dass nach Abschluss der Prüfung
nicht nur ein Prüfergebnis vorliegt, sondern in manchen Fällen die Technik
zum Vorteil des Landwirts und der Tiere weiterentwickelt wurde (HESSE
et al, 1998).
Während einer Gruppenprüfung
von neun verschiedenen Brei- bzw. Rohr-Brei-Automaten verschiedener
Hersteller zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen
Automaten. Beispielhaft seien hier ein paar Ergebnisse zusammengefasst:
Betriebssicherheit und Haltbarkeit sind mit Ausnahme des AP-Swing bei
allen Automaten gleich gut. Vorzüglich im Kriterium Handhabung sind
die Automaten optiMäst 2, Blick-o-mat sowie Tube-o-mat.
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