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Frage 3: Antwort: In nachfolgenden Arbeiten, bei denen trächtige Mäuse mit M13-DNA gefüttert wurden, ließ sich anschließend M13-spezifische DNA in Embryonen und in neugeborenen Mäusen nachweisen. Die M13-Sequenzen konnten in Zellen nachgewiesen werden, die Inseln bildeten. Daraus kann gefolgert werden, dass zunächst eine Zelle die M13-DNA aufgenommen und etabliert hat und dass sich durch Zellteilung eine Insel der nachkommenden Zellen gebildet hat. Bisher wurde die M13-DNA nur in Körperzellen der Mäuse gefunden und nicht in der Keimbahn. Es ist davon auszugehen, dass von außen in eine Zelle gelangende DNA auch expremiert werden kann. Als Beleg kann die transiente Expression von Genen auf DNA-Moleküle angeführt werden, die als DNA-Impfstoffe experimentell eingesetzt wurden. In Studien mit Rindern, Schweinen und Broilern konnte ebenfalls gezeigt werden, dass DNA aus Futterpflanzen in Fleisch nachgewiesen werden kann. Es handelte sich dabei ausnahmslos aus DNA aus den Plastiden der Zelle, also DNA, die in sehr hoher Kopienzahl pro Zelle vorliegt. Gentechnisch veränderte DNA aus den Futterpflanzen konnte dabei bislang nicht nachgewiesen werden. Es bleibt noch der erste Teil der Frage zu beantworten, ist das eine Gefahr? Aus dieser Art der Aufnahme von DNA ist bisher keine Gefahr bekannt geworden. Wenn damit eine Gefahr verbunden wäre, bestünde die Gefahr gleichermaßen für DNA aus gentechnisch veränderten Pflanzen und für DNA aus unveränderten Pflanzen. Weiter ist davon auszugehen, dass das Etablieren von DNA in einen Organismus, der diese DNA mit seiner Nahrung aufgenommen
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