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Unterschiede zwischen den EU-Ländern bestehen hinsichtlich der Kennzeichnung "ohne Gentechnik". Die EU-Verordnung zu Novel Foods erlaubt es den Mitgliedsländern, hierzu nationale Regelungen zu treffen. In Deutschland gibt es dazu eine Verordnung der Bundesregierung. Diese Verordnung stellt hohe Ansprüche für die Kennzeichnung "ohne Gentechnik", ob und ggf. welche anderen EU-Länder vergleichbare Regelungen getroffen haben ist mir nicht bekannt. Die festgelegten und diskutierten Schwellenwerte lösen i) bei Überschreitung mit Bezug auf in der EU genehmigte GVO ihre Kennzeichnung aus und lösen ii) mit Bezug auf in der EU nicht zugelassene GVO ein Verkehrsverbot aus. Die Schwellenwerte mit Bezug auf Kennzeichnung sind politisch motiviert und nicht an Gefährdungsschwellen orientiert, auch bei Überschreitung des Schwellenwertes bleibt das Produkt sicher. Zur Zeit müssen GVO oder aus GVO hergestellte Futtermittel de facto nicht gekennzeichnet werden. Die Richtlinie 90/220/EWG sieht seit Juli 1997 zwar eine Kennzeichnungspflicht vor, es sind nach diesem Termin jedoch noch keine neuen Anträge auf Genehmigungen des Inverkehrbringens von GVO genehmigt worden. Das wird sich mit der Anwendung der Richtlinie 2001/18/EG ändern. Bis zum 17.10.2006 bedürfen auch die jetzt zugelassenen GVO einer neuen Genehmigung nach Richtlinie 2001/18/EG. Bis dann dürften auch die angesprochenen neuen EU-Verordnungen beschlossen sein. Antwort:
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