Themen zur Tierernährung
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die GVO enthalten (können), ist zunächst eine Kennzeichnung im Sinne von "may contain ..." vorgesehen. Diese Vorschrift kann unterschiedlich ausgelegt werden, z.B.:

a) Alle vorhandenen oder möglicherweise vorhandenen GVO werden aufgeführt wie folgt "product may contain GMO 1, GMO 2 ..." oder
b) nur "product may contain living modified organisms".

Es ist zu erwarten, dass die Variante a) von einer großen Mehrheit der Vertragsstaaten gefordert wird. Ein Schwellenwert, bei dessen Unterschreitung der betreffenden GVO nicht mehr unter "may contain ..." angegeben werden muss, könnte die Kompromissfindung zur Interpretation und zur Durchführung der Regelungen des CPB erleichtern.

Es ist keine gegenseitige Anerkennung der gemäß dem CPB in Vertragsstaaten zugelassenen GVO vorgesehen. Es wäre plausibel, wenn in der EU zumindest für alle entsprechend den Standards des CPB geprüften GVO Schwellenwerte etabliert würden, bei deren Unterschreitung durch solche GVO keine Zulassungspflicht (bzw. Nichtverkehrsfähigkeit) ausgelöst wird.

Sicherheitsfragen
Zu Sicherheitsfragen bei der Verwendung von Bt-Mais und RR-Soja sind im In- und Ausland umfangreiche Untersuchungen angestellt worden. Hierbei wurde kein Anlass zu Sicherheitsbedenken gefunden. Die Sicherheitsbewertung von GVO im Zuge des Genehmigungsverfahrens zum Inverkehrbringen ist jeweils eine Einzelfallentscheidung, bei der die Ausgangskomponenten der GVO bewertet werden, das sind der Empfängerorganismus für die gentechnische Veränderung, der Spenderorganismus der übertragenen Gene, ggf. die Genfähre und die Eigenschaften der Gesamtheit der übertragenen Gene. Letztlich wird eine Sicherheitsbewertung der GVO in seiner Gesamtheit vorgenommen.

Sicherheitsfragen zu GVO sind insbesondere dann von besonderer Bedeutung, wenn die Aus-gangsorganismen, Empfänger- oder Spenderorganismen, pathogenes Potential besitzen. Das ist für Pflanzen, die üblicherweise als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden, nicht der Fall.

Auf die Futtermittelsicherheit von GVO ist dann ein besonderes Augenmerk zu richten, wenn auf dem Wege der gentechnischen Veränderung neue Inhaltsstoffe in Futtermittel gelangen oder neue Metaboliten entstehen können. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn neue Mechanismen zur Herbizidtoleranz bei Futtermittelpflanzen zu neuen Metaboliten des Herbizidwirkstoffes führen.

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