Themen zur Tierernährung
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Gentechnisch veränderte Organismen und Futtermittel
- Sicherheitsfragen und gesetzliche Rahmenbedingungen -

Dr. Hans-Jörg Buhk
Robert Koch Institut, Zentrum Gentechnologie,
Nordufer 20, 13353 Berlin

Regelungen
Gemäß Gentechnikgesetz (GenTG) ist jeder Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) geregelt. Das GenTG unterscheidet drei Formen des Umganges mit GVO:

  1. gentechnische Arbeiten in geschlossenen Anlagen,
  2. zeitlich und räumlich begrenzte Freisetzungen von GVO,
  3. Inverkehrbringen von GVO oder Produkten, die GVO enthalten.

Als Freisetzung gilt das absichtliche Ausbringen von GVO in die Umwelt, soweit noch keine entsprechende Genehmigung für das Inverkehrbringen erteilt wurde. Freisetzungen von GVO erfolgen unter Bedingungen, die die zeitliche und räumliche Begrenzung solcher Freilandversuche sicherstellen.

Als Inverkehrbringen von GVO, einschließlich von Produkten, die GVO enthalten, gilt jede Abgabe an Dritte einschließlich des Verbringens in den Geltungsbereich des Gesetzes, es sei denn, die GVO sind zur ausschließlichen Verwendung in gentechnischen Anlagen bestimmt oder Gegenstand einer genehmigten Freisetzung.

Durch das Gentechnikgesetz mit seinen Verordnungen wurde u.a. die EU-Richtlinie 90/220/EWG (Freisetzungen und Inverkehrbringen von GVO) in nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus regelt die Verordnung (EG) Nr. 258/97 das Inverkehrbringen von GVO als Lebensmittel und deren Kennzeichnung. Die gentechnikrechtliche Genehmigung von GVO als Futtermittel erfolgt gemäß den Verfahren nach GenTG und der Richtlinie 90/220/EWG.


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