"Tierärztlicher Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg" und "Bestandsbuch" in getrennten Formularen

Seit 24. September 2001 muss von den Haltern von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen (Nutztierbestände), jede durchgeführte Anwendung von rezept- und apothekenpflichtigen Arzneimitteln in ein Bestandsbuch eingetragen werden, das im Betrieb zu führen ist. Das Bestandsbuch dient der Dokumentation der durchgeführten Behandlungen. Dieses Bestandsbuch ist für jeden Bestand zu führen, verantwortlich dafür ist der Tierhalter.

Bisher brauchte nur die Abgabe der Arzneimittel belegt werden. Nun wird jederzeit belegbar, wer welches Tier, an welchem Tag, mit welchen verschriebenen Arzneimitteln behandelt hat. Neu ist auch, dass der Tierarzt künftig nicht nur für eine Arzneimittelabgabe, sondern auch für jede von ihm selbst durchgeführte Arzneimittelanwendung einen entsprechenden Beleg auszufüllen hat.

Das vorgeschriebene "Bestandsbuch" muss vom Tierhalter nicht in gebundener Form geführt werden. Die Nutzung des PC zur Führung des Bestandsbuches ist ausdrücklich gestattet. Allerdings ist bei der elektronischen Speicherung der Daten der regelmäßige Ausdruck auf Papier vorgeschrieben. In jedem Fall muss ein sofortiger Einblick in die Eintragungen möglich sein.

Zur Zeit steht die Kombination aus tierärztlichem Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg und dem Bestandsbuch in der Diskussion. Eine Vereinfachung der Dokumentation, die diese Kombination bedeutet, ist noch nicht freigegeben. Deshalb stellen wir Ihnen den "Tierärztlicher Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg"und "Bestandsbuch" in getrennten Formularen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass hier nur apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente eingetragen werden (Impfungen fallen nicht hierunter). Das Bestandsbuch muss mindestens 5 Jahre nach Eintragung der letzten Behandlung aufbewahrt werden.

Um den tierärztlichen Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg im PDF-Format herunterzuladen, klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Um den tierärztlichen Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg im Excel-Format herunterzuladen, klicken Sie bitte hier (xls-Datei).

Um das Bestandsbuch im PDF-Format herunterzuladen, klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Um das Bestandsbuch im Excel-Format herunterzuladen, klicken Sie bitte hier (xls-Datei).

Wer sich für den genauen Wortlaut der Verordnung interessiert, kann sich die entsprechenden Seiten des Bundesgesetzblattes, ausgegeben am 21. August 2001, hier herunterladen.

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