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In Kürze stehen
Ihnen hier die aktuellen Themen zu Tierernährung, die sich momentan
im Druck befinden, zur Verfügung.
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Einsatz
von antibiotischen Leistungsförderern in der |
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Schweinefütterung |
Die Kommission der
Europäischen Gemeinschaften hat formal ab
dem 1. Januar 1999 den Einsatz einiger
antibiotischer
Leistungsförderer verboten. In der Bundesrepublik Deutschland gilt
dieses Verfütterungsverbot für die Produkte Spiramycin, Tylosin,
Virginiamycin und Zink-Bacitracin ab dem 1.
Juli 1999. Die
chemobiotischen Leistungsförderer Carbadox und Olaquindox
dürfen ab dem 1.
September 1999 nicht mehr verfüttert werden.
Hintergrund dieser
Verordnung war der massive Druck aus
Schweden (ca. 2% der Schweinerzeugung der
EU). Dort wurde
letztendlich der Einsatz der antibiotischen und chemobiotischen *
Leistungsförderer in
die Hände der Tierärzte gegeben (Artikel Dr.
Stein, Topagrar 2/99). Für den Landwirt ist diese Entscheidung
ebenso wie für uns schwer nachvollziehbar, da leider eine
abschließende Studie zum Einsatz
von diesen Leistungsförderern
und deren Risiken nicht abgewartet wurde. Bei der aktuellen
Entscheidung ließ sich die Kommission von Produktverwandtschaften
aus der Humanmedizin leiten (Tabelle 1).
Tabelle 1: Einsatzbereiche
einiger antibiotischer Leistungsförderer
(Hoechst 98)

Daraus ist ersichtlich,
daß Carbadox und Olaquindox keinerlei
Resistenzgefahr bergen, hier wurden Arbeitsschutzbestimmungen
für die verarbeitende Branche zugrunde gelegt.
Für uns als
Vormischung- und Mineralfutterhersteller bedeutet dies,
daß Mischungen mit oben angeführten
Produkten ab April bzw. Juni
nicht mehr ausgeliefert werden, um die Betriebe bei evtl. Kontrollen
vor Beanstandungen zu schützen.
Weiterhin haben
wir, die Deutsche Vilomix, uns entschlossen, auf
Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse
und praktischen Erfahrungen,
die zugelassenen antibiotischen Leistungsförderer Avilamycin,
Flavomycin und Salinomycin auch in Zukunft einzusetzen. Darüber
hinaus bietet die Deutsche
Vilomix die pflanzliche Eigenentwicklung
Vilo-Kräuter auf Aroma-Basis an, die bereits bei
einigen
schweinhaltenden Betrieben eingesetzt wird, deren Wirkung
allerdings nicht mit antibiotischen
Substanzen verwechselt werden
darf.
Wir, die Deutsche
Vilomix, haben für die entstandene
Verunsicherung vollstes Verständnis und versichern
unseren
Betrieben die rechtzeitige und genaue Umsetzung der gesetzlichen
Bestimmungen.
Bei Fragen und Anregungen zum Thema
Leistungsförderer steht die Deutsche Vilomix Ihnen natürlich
jederzeit zur Verfügung.

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